Nachlassregelungen / Stiftungen
Damit Sie sicher sein können, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten auch nach Ihrem Tode in Ihrem Sinne verantwortungsvoll geregelt werden, verwalten wir auch Nachlassvermögen. Darauf spezialisierte Rechtsanwälte, die Ihnen umfassend zur Seite stehen, gehören zu unseren erfahrenen Kooperationspartnern.
Testamentvollstreckungen, der Gedanke privaten Stiftens und die Tätigkeit der Stiftungen, sowie das bürgerschaftliche Engagement insgesamt gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dies liegt u.a. an den gelockerten steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung steuermindernd geltend gemacht werden. Wir betreuen Stiftungen sowohl in der Vermögensanlage, übernehmen die technische Verwaltung und sind in Stiftungsgremien tätig. Auf Wunsch können auch steuerlich abzugsfähige Zustiftungen oder Spenden in bereits existierende und von uns betreute Stiftungen getätigt werden.

